Allgemeine Mietbedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

Mit der Geräteanmietung erkennt der Mieter im vollen Umfang und ohne Vorbehalte die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen an.

Der Vermieter stellt dem Mieter zu seiner alleinigen Nutzung das genannte Gerät zu den besonderen Bedingungen des vorliegenden Vertrags ohne Bedienungspersonal und ohne Treibstoff für den Warentransport zur Verfügung. Dem Mieter ist es verboten, das Fahrzeug abzutreten, zu verleihen oder unterzuvermieten.

Der Vermieter darf nicht in Haftung genommen werden für mittelbare oder unmittelbare Auswirkungen gegenüber des Mieters oder Dritten aufgrund von Verspätungen bei der Bereitstellung des Geräts aufgrund von Ereignissen, die unabhängig seines Willens sind wie höhere Gewalt, Streik, Änderung der Vorschriften, Unwetter, Verspätungen bei der Rückgabe vorangehender Vermietungen.

Der Vermieter ist folglich nicht schadensersatzpflichtig.


2. STORNIERUNG DER RESERVIERUNG

Jegliche Anfrage nach Stornierung einer online per Internet erfolgten Reservierung muss bei der für die Abholung ausgewählten Filiale per Telefon erfolgen.

Sollte dies nicht der Fall sein, wird keine Änderung berücksichtigt.

Der Mieter erhält vom Vermieter eine Bestätigung seiner Stornierungsanfrage per E-Mail.

Fristen für die Stornierung der Reservierung:

  • Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Frist von mehr als einem Monat vor Mietbeginn des Geräts, bekommt der Mieter 100% des online oder in der Filiale gezahlten Betrags erstattet
  • Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Frist von bis zu einem Monat, aber über 15 Tage vor Mietbeginn des Geräts, bekommt der Mieter 75% des online oder in der Filiale gezahlten Betrags erstattet.
  • Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Frist bis zu 15 Tagen, aber über 8 Tage vor Mietbeginn des Geräts, bekommt der Mieter 50% des online oder in der Filiale gezahlten Betrags erstattet.
  • Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Frist von unter einer Woche vor Mietbeginn des Geräts, erfolgt keine Erstattung des vom Mieter online oder in der Filiale gezahlten Betrags.
  • Eine Erstattung des Vermieters nach den obengenannten Bedingungen erfolgt in jedem Fall per Überweisung.

3. AUFSICHT ÜBER DAS FAHRZEUG

Der Mieter erhält die Aufsicht über das Fahrzeug, seiner Ausstattung und seines Zubehörs, zu dem die Schlüssel und Gerätepapiere gehören, zwischen der Bereitstellung und der endgültigen Rückgabe des Geräts.

Mit die Übernahme der Aufsicht über das Fahrzeug übernimmt der Mieter gleichfalls die Haftung für alle Fehlfunktionen des Geräts, von denen der Vermieter keine Kenntnis hat und die das Fahrzeug und sein Zubehör betreffen. Dasselbe gilt bei einer unsachgemäße Benutzung.


4. KONTROLLE ÜBER DIE BEFÖRDERUNGSVORGÄNGE

Der Mieter hat die Kontrolle über die Beförderungsvorgänge und bestimmt die Menge und die Art der zu transportierenden Waren, er legt die Strecken fest und leitet die Vorgänge, er stellt die Kontrolle über die Nutzung der Transportmittel sicher und muss sich an die gültigen Sicherheitsvorschriften halten. Der Mieter haftet im vollen Umfang über die transportierten Waren.

Die transportierten Waren sind keinesfalls über den Vermieter versichert. Der Mieter schließt eine Versicherung ab, in der er auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter und seiner Versicherung im Fall des Ausfalls des Kühlaggregats verzichtet.


5. FAHRGEBIET

Der Mieter nutzt das Fahrzeug ausschließlich in den Grenzen Frankreichs (France Métropolitaine) und auf den für seine Nutzung gedachten Fahrbereiche. Jegliche Abweichung muss mit dem Vermieter vorab schriftlich festgehalten werden. Die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der erlaubten Gebiete ist streng verboten. Sollte der Mieter davon abweichen, werden sowohl er selbst als auch seine Angestellten für alle Ansprüche aus Unfällen und Schäden haften.


6. ZUSTAND DES GERÄTS

Der Mieter erkennt an, dass das ihm zur Verfügung gestellte Gerät einsatzbereit, in gutem und ordnungsgemäßem Betriebszustand ist. Dem Mieter ist es untersagt, darin Einrichtungen oder Veränderungen vorzunehmen.


7. INSTANDHALTUNG

Der Vermieter übernimmt zu seinen Kosten die Instandhaltung und die Reparaturen am Fahrzeug in seinen Werkstätten. Bei einem Ausfall des Fahrzeugs oder seiner Ausstattung, der einen Reparatureinsatz erfordert, muss der Mieter sich ausschließlich an den Vermieter wenden. Der Mieter muss sich von der Funktionstüchtigkeit des Fahrzeugs und seiner Ausstattung überzeugen und verpflichtet sich, jeden Mangel oder Störung insbesondere im Falle einer Panne oder einer technischen Auffälligkeit dem Vermieter zu melden. Er ist gleichfalls verpflichtet, die äußere und innere Reinigung des Fahrzeugs sicherzustellen. Für technische Einsätze muss das vollständig entleerte Fahrzeug ohne Waren oder Sachen an Bord in die Werkstätten des Vermieters gebracht werden. Der Vermieter kann im Fall von Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl nicht haftbar gemacht werden. Der Mieter haftet für alle materiellen, finanziellen und strafrechtlichen Folgen aufgrund einer ungewöhnlichen Abnutzung des Fahrzeugs oder seiner Ausstattung. In keinem Fall kann der Mieter Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, auch nicht für eine Beeinträchtigung der Nutzung aufgrund von Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs oder bei Stornierung der Reservierung.


8. BESCHÄDIGUNG DES GERÄTS

Die transportierten Waren dürfen das Fahrzeug nicht beschädigen, sei es durch ihre Verpackung, durch ihre Befestigung oder durch die Transportausrüstung. Der Mieter haftet für die Beschädigungen, die am Fahrzeug verursacht werden, insbesondere Beschädigungen im Inneren des Fahrzeugs aufgrund der Nutzung von Transportwagen und Paletten, die ein Eindrücken der Seitenwände, der Vorderwand sowie der Türen verursacht.


9. NUTZUNG

Die Beförderung von Personen und Haustieren oberhalb der Anzahl der erlaubten und vorgesehenen Sitzplätze ist streng verboten. Oberhalb dieser Anzahl übernimmt der Mieter die Haftung für die Folgen der Straftat sowohl auf die strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen als auch auf die Schäden, die die beförderten Personen erleiden, bezogen.


10. FÜHREN UND NUTZUNG DER FAHRZEUGE

Der Fahrer ist verpflichtet, ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Liste, vor der Abfahrt täglich den Öl- und Wasserstand, den Reifendruck, das korrekte Funktionieren der Bremsen und der elektrischen Signaleinrichtungen zu prüfen. Der Mieter bestätigt, dass er die gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Fahrzeugpapiere erhalten hat. Bei Verlust eines oder mehrerer dieser Dokumente ist der Mieter verpflichtet, dies sofort schriftlich dem Vermieter zu melden. Im Fall von damit verbundenen finanziellen oder strafrechtlichen Folgen wird der Mieter haftbar gemacht. Eine aufgrund des Verlusts von Verwaltungsdokumenten erfolgte Stilllegung des Fahrzeugs hat weder die Aussetzung des Mietverhältnisses noch der entsprechenden Rechnungsstellung zur Folge.


11. BENENNUNG DES FAHRERS

Der Fahrer muss ein Mindestalter von 21 Jahren haben und seit mindestens drei Jahren Inhaber eines gültigen nationalen Führerscheins der entsprechenden Gewichtsklasse und Fahrzeugkategorie des angemieteten Fahrzeugs sein.

Ist dies nicht der Fall, trägt der Mieter die volle strafrechtliche und finanzielle Haftung bei einer Verkehrskontrolle oder einem Verkehrsunfall.

Neben dem obligatorischen Vorzeigen von gültigen Ausweispapieren und der gültigen Fahrerlaubnis muss der Mieter eine Wohnsitzbestätigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, vorlegen.

Ein Kopie der gesamten Dokumente wird vom Vermieter aufbewahrt.

Kann der Mieter die obengenannten Papiere nicht vorzeigen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug nicht zur Verfügung zu stellen ohne dass der Mieter deswegen Regressansprüche geltend machen kann.

Gemäß des veränderten Gesetzes vom 6. Januar 1978 verfügt der Mieter über das Recht auf Einsichtnahme und Berichtigung bei Petit Forestier, indem er ein Einschreiben mit einer Kopie der Ausweispapiere an Petit Forestier-Service Communication schickt.


12. STRASSENVERKEHRSORDNUNG

Einzig der Mieter haftet für Verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung und die polizeilichen Anordnungen und übernimmt alle strafrechtlichen oder finanziellen Folgen, die daraus entstehen. Insbesondere haftet der Vermieter in keinerlei Hinsicht weder straf- noch zivilrechtlich im Fall eines Verkehrsunfalls unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmittel oder Arzneimittel mit einschläfernder Wirkung.


13. SPEZIFISCHE AUSSTATTUNG

Wenn das Fahrzeug mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet ist, haftet der Mieter für jegliche mutwillige Schädigung oder Veränderung des Geräts sowie des Tachometers, die in der Absicht, die Überwachung zu verhindern, vorgenommen wurden. Der Mieter haftet für jegliche finanzielle oder strafrechtliche Konsequenzen, für diese vom Vermieter oder von Öffentlichen Stellen festgestellten Schädigungen. Die nicht zurückgegebenen elektrischen Leitungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.


14. PFLICHTUNTERSUCHUNG

Der Mieter ist verpflichtet, jeglicher Vorladung des Vermieters, unabhängig von Datum oder Periode, die dazu dienen, vorschriftsmäßigen Kontrollen oder Überprüfungen nachzukommen, Folge zu leisten. Ist dies nicht der Fall, haftet der Mieter für alle materiellen, finanziellen oder strafrechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.


15. STEUERN UND ABGABEN

Der Mieter übernimmt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Liste, die Autobahngebühren, die Parkgebühren und die Gebühren für Bauwerke wie Brücken und Tunnel, die sich aus dem Warenverkehr ergebenden Steuern und Abgaben, Steuern, Geldstrafen, zukünftige oder derzeitige Stempelgebühren oder Registrierungsgebühren, die die Anmietung, die Haltung oder die Nutzung des oder der Fahrzeuge, Gegenstand des vorliegenden Vertrags, betreffen.


16. FAHRZEUGVERSICHERUNGEN

Der Vermieter schließt eine Versicherung gemäß L 211 ff. des französischen Versicherungsrechts (Code des Assurances) über die zivilrechtliche Haftung für körperliche oder materielle Schäden, die an Dritten durch das angemietete Fahrzeug verursacht werden auf Rechnung des Mieters ab.

Dem Mieter wird ein Selbstbehalt von 800 Euro vor Steuer (achthundert Euro vor Steuer) pro Schadensfall, im Falle des Unfalls ohne Dritte, Unfall mit alleiniger und mit gemeinsamer Schuld, und von 1.200 Euro vor Steuer (tausendzweihundert Euro vor Steuer) im Fall von Diebstahl, Feuer, durch Vandalismus entstandenen Schäden in Rechnung gestellt. Die Höhe des Selbstbehalts wird in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt. Von jeglicher Haftung ausgeschlossen und vom Mieter im vollen Umfang zu tragen sind: Schäden, die entstehen, wenn der Fahrer bei Schadenseintritt unter Alkoholeinfluss, Rauschmitteleinfluss oder unter Einfluss eines Arzneimittels mit einschläfernder Wirkung steht, wenn der Fahrer nicht die in Art. 11 des vorliegenden Vertrags gennanten Bedingungen zu Mindestalter und Fahrerlaubnis erfüllt, wenn diese Schäden die Folge eines Aufpralls in der Höhe sind, wenn diese Schäden während oder nach Fahrerflucht oder aus einer Aufsichtsverweigerung entstehen, wenn diese Schäden die Folge einer Beschlagnahmung sind, wenn diese Schäden im Laufe von Prüfungen, Rennen oder Wettbewerben entstehen, andere als durch die unsachgemäße Nutzung entstandenen Schäden aufgrund einer ohne die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen erfolgten Beladung oder von Waren, die das Material angreifen können, wenn das Fahrzeug als Werkzeug genutzt wird, bei Diebstahl des Fahrzeugs aufgrund von schwerer Fahrlässigkeit des Fahrers und insbesondere, wenn der Schlüssel im Zündschloss stecken gelassen wird, vorsätzliche Schädigungen, Schädigungen aufgrund von Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Vulkanausbrüchen, Erdbeben oder jeglicher anderen Katastrophe oder jeglicher anderen Naturkatastrophe, zur Explosion bestimmten Waffen oder Maschinen jeglicher Art, jeglichem nuklearen Brennmaterial oder radioaktivem Abfall, Schädigung am Eigentum des Mieters.

Im Fall eines Feuers in Räumlichkeiten verzichten sowohl der Mieter als der Vermieter durch ausdrückliche Vereinbarung gegenseitig auf Schadensersatzansprüche im Fall eines Feuers im angemieteten Fahrzeug an einem unter der Obhut des Mieters oder Vermieters stehende Ort, unabhängig von der Ursache und den Folgen.

Der Mieter wird von jeglicher Haftung im Fall eines Feuers des Fahrzeugs aufgrund der vom Mieter ohne vorherige Genehmigung des Vermieters installierten Ausstattung oder Zubehör ausgeschlossen.

Das mit dem Fahrzeug gelieferte diverse Zubehör oder mobile Teile werden im Fall der Nichtrückerstattung zu ihrem Neuwert in Rechnung gestellt.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden jeglichen Schaden oder jegliches Ereignis zu melden, das eine Inanspruchnahme der Versicherungsleistung zur Folge haben könnte, und dem Vermieter sofort telefonisch jeden schweren Unfall zu melden. Der Mieter ergreift jegliche notwendige Maßnahme, um den Hilfseinsatz des Vermieters zu ermöglichen und setzt insbesondere sorgfältig und lesbar, unabhängig davon, ob ein Dritter beteiligt oder identifiziert ist, ein Unfallprotokoll auf, einschließlich der Identifikation des Dritten, außer bei Unmöglichkeit in Folge höherer Gewalt, im Fall eines Zusammenstoßes mit sich in der Höhe befindlichen und als Vorsprung bei Gebäuden vorstehenden Objekten, misst er die Entfernung zum Boden und zum Rand des Bürgersteigs. Im Fall des Diebstahls des Fahrzeugs, seiner Gerätschaften oder seines Zubehörs meldet der Mieter sofort den Diebstahl der nächstgelegenen Polizeiwache und setzt den Vermieter darüber telefonisch in Kenntnis. Der Mieter ist verpflichtet, die Diebstahlanzeige sofort dem Vermieter auszuhändigen. Erfolgt dies nicht und ohne dass eine Aussetzung der Berechnung der Miete erfolgt, wird dem Mieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Wird der Schaden nicht gemeldet und die Schriftstücke dem Vermieter nicht in der genannten Frist übergeben und entsteht dadurch ein Nachteil zu Ungunsten des Vermieters, haftet der Mieter im vollen Umfang und ohne Begrenzung des Betrags. Dasselbe gilt im Fall einer falschen Meldung in Bezug auf die Art, die Ursache, die Umstände und die Folgen des Schadens.


17. KAUTION UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Unterzeichnung des Vertrags übergibt der Mieter dem Vermieter eine Kaution, deren Höhe in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt wird. Nach Ablauf des Vertrags und der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags wird die Kaution erstattet. Die Rechnungen über die Miete und sämtlicher aufgrund des vorliegenden Vertrags anfallender Beträge sind zahlbar in Euro ohne Abzüge und in Bar.

Des Weiteren muss jeder vom Mieter geschuldeter Betrag, der über den online entrichteten Betrag für die Miete liegt, bei Rückgabe des Fahrzeugs mit der EC- oder Kreditkarte in der Filiale beglichen werden (z. B.: zusätzliche Kilometer, Rückgabe nach dem vorgesehenen Datum, …).

Um die Sicherheit bei der Bezahlung zu gewährleisten, hat der Vermieter das Recht, weitere legitimierende Daten anzufordern, deren Empfänger Petit Forestier ist. Im Fall einer fehlenden Antwort, behält sich Petit Forestier das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.

Der Mieter wird darüber informiert, dass die Übermittlung seiner Bankdaten an den Vermieter, diesem die Möglichkeit gibt, sein Bankkonto zu belasten im Fall von Problemen mit dem Fahrzeug (Volltanken, Reparatur von Schäden am Fahrzeug, Zahlung einer Geldstrafe, nicht bezahlte Rechnungen, …) und dies ohne Möglichkeit eines Widerspruchs durch den Mieter.

Die Gesamtheit der Informationen wird elektronisch erfasst mit dem Ziel einer guten Abwicklung des Mietvertrags.

Gemäß des veränderten Gesetzes vom 6. Januar 1978 verfügt der Mieter über das Recht auf Einsichtnahme und Berichtigung bei Petit Forestier, indem er ein Einschreiben mit einer Kopie der Ausweispapiere an Petit Forestier-Service Communication schickt.

Jegliche Zahlungsverzögerung der gesamten oder von Teilen der Miete zieht Zinszahlungen in Höhe vom dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes. Der Säumniszuschlag ist fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf, ab Eintritt der Fälligkeit der Schulden bis zur vollständigen Zahlung.

Der Vermieter sendet dem Mieter statt Papierrechnungen elektronische Rechnungen, auf die der Mieter über den kostenlosen Dienst zur elektronischen Rechnungsübermittlung zugreifen kann. Die elektronische Rechnung beinhaltet eine elektronische Unterschrift, die die Authentifizierung und Vollständigkeit der in dieser Rechnung enthaltenen Informationen sicherstellt. Sie stellt ein steuerrechtliches Dokument dar.


18. AUFHEBUNGSKLAUSEL

Der vorliegenden Vertrag kann von Rechts wegen und ausschließlich zu Lasten des Mieters im Fall einer offensichtlichen Nichteinhaltung der Klauseln und Bedingungen des Vertrags und/oder bei Nichtzahlung jeglicher vorangegangener oder laufender Anmietung oder jeglicher aus der Anwendung von einem Mietvertrag jeglicher Art angefallenen Betrags aufgelöst werden. Die Auflösung wird gültig 4 Tage nach dem Senden einer Mahnung, die ohne Wirkung geblieben ist, auch im Fall der Zahlung oder Erfüllung nach der obengenannten Frist. Da der Mieter aufgrund der Vertragsauflösung kein Besitzrecht oder Besitztitel besitzt, ist er verpflichtet, das Fahrzeug sofort auf eigene Kosten und eigenes Risiko an einen vom Mieter genannten Ort zurückzubringen. Weigert sich der Mieter das Fahrzeug zurückzugeben, kann er dazu durch eine einstweilige Verfügung des zuständigen Gerichts gezwungen werden.


19. MIETENDE

Am Ende der Anmietung ist der Mieter dazu verpflichtet, das Fahrzeug an einen vom Vermieter bestimmten Ort zurückzubringen. Sollte die Rückgabe nicht innerhalb der folgenden achtundvierzig Stunden erfolgen, ist der Mieter dazu verpflichtet, eine weitere Mietgebühr in Höhe der letzten Miete zu entrichten, unbeschadet der Möglichkeit des Vermieters, das Gerät durch die in Art. 18 vorgesehenen Maßnahmen in Besitz zu nehmen.


20. GERICHTSSTAND

Bei Streitigkeiten ist allein das Gericht am WOHNSITZ DES BEKLAGTEN zuständig. Des Weiteren wird zwischen den Parteien vereinbart, dass die Stornierung oder die Änderung, selbst gerichtlich veranlasst, einer oder mehrerer der obengenannten Klauseln nicht die Nichtigkeit des vorliegenden Vertrags zur Folge haben kann. Der Mieter übernimmt alle finanziellen oder strafrechtlichen Folgen, die aus der Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der obengenannten Grundsätzen und Vorschriften entstehen.